Jeder Mensch, der in Spanien ernsthafte Schritte plant, stößt früher oder später auf drei Buchstaben: NIE. Diese Nummer wird für den Kauf von Immobilien, die Eröffnung eines Bankkontos, die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis, den Abschluss von Verträgen und viele andere Vorgänge benötigt. Für diejenigen, die nach Marbella umziehen oder hier eine Wohnung bzw. ein Haus erwerben möchten, wird NIE zu einem der ersten und wichtigsten Dokumente.
In diesem Artikel erklären wir, was NIE ist, wie es sich von anderen Dokumenten unterscheidet, in welchen Fällen es erforderlich ist und auf welche Weise man es erhalten kann.
Was ist NIE
NIE steht für Número de Identidad de Extranjero, also die Identifikationsnummer für Ausländer. Es handelt sich um einen persönlichen Code, den die spanischen Behörden für Migration jedem Ausländer zur Identifizierung im Land zuweisen. Die Nummer wird einmalig und für das ganze Leben vergeben: Sie wird nicht geändert und muss nicht erneuert werden.
NIE hat die Funktion einer Steuer- und Identifikationsnummer. Es ist für alle rechtlich oder wirtschaftlich relevanten Handlungen in Spanien erforderlich. Dabei berechtigt NIE allein nicht zum dauerhaften Aufenthalt im Land: Es ist genau ein Identifikator, keine Aufenthaltserlaubnis.
NIE und TIE: Was ist der Unterschied
Diese beiden Begriffe werden oft verwechselt, daher ist es wichtig, sie zu unterscheiden.
NIE ist die Nummer selbst, der Identifikator für Ausländer. Sie kann sowohl für einen Einwohner (Resident) als auch für einen Nicht-Einwohner (Non-Resident) ausgestellt werden. Das Dokument, das die Zuweisung von NIE an einen Nicht-Einwohner bestätigt, ist ein Papierzertifikat.
TIE, also Tarjeta de Identidad de Extranjero, ist eine Plastikkarte als Ausweisdokument, die Einwohner erhalten, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben. Auf der TIE-Karte ist ebenfalls die NIE-Nummer angegeben, aber die Karte bestätigt genau den Status als Einwohner.
Mit anderen Worten: NIE ist die Nummer, und TIE ist die physische Karte des Einwohners, auf der diese Nummer vermerkt ist.
In welchen Fällen braucht man NIE
NIE wird in vielen Situationen benötigt:
Kauf von Immobilien. Ohne NIE kann man den Vertrag nicht abschließen und das Eigentumsrecht nicht eintragen lassen.
Eröffnung eines Bankkontos. Die meisten spanischen Banken verlangen NIE bei der Eröffnung eines Kontos für Einwohner.
Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis. NIE wird automatisch vergeben, wenn man eine Aufenthaltserlaubnis oder ein Studentenvisum erhält.
Arbeit und Unternehmertum. Für eine Anstellung, die Registrierung als Selbstständiger oder die Eröffnung eines Unternehmens ist NIE erforderlich.
Antritt eines Erbes. Für die notarielle Dokumentation zur Erbschaft von Immobilien in Spanien wird NIE benötigt.
Sonstige Geschäfte. Kauf eines Autos, Abschluss verschiedener Verträge, Zahlung von Steuern.
Experten empfehlen häufig, NIE im Voraus zu beantragen, noch bevor die geplante Transaktion stattfindet, damit man nicht von Fristen abhängig ist und wichtige Verfahren nicht verzögert.
So kann man NIE erhalten
NIE kann man auf drei Hauptwegen erhalten, je nachdem, wo Sie sich befinden.
In Spanien persönlich
Sie wenden sich an die örtliche Polizeidienststelle für Ausländerangelegenheiten, auf Spanisch Oficina de Extranjería, oder an die Polizeidienststelle, die für diese Themen zuständig ist und den Empfang übernimmt. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich, auf Spanisch cita previa, die online auf dem offiziellen Portal gebucht wird.
Über das Konsulat Spaniens
Wenn Sie sich noch nicht in Spanien befinden, kann man NIE über das spanische Konsulat im Land Ihres Aufenthalts beantragen. Das ist eine praktische Option für diejenigen, die die Nummer bereits im Voraus erhalten möchten, bevor sie anreisen.
Über einen Vertreter per Vollmacht
NIE kann auch ohne persönliche Anwesenheit ausgestellt werden, wenn man dem Vertreter, zum Beispiel einem Anwalt in Spanien, eine notarielle Vollmacht erteilt. Diese Methode wird oft von Immobilienkäufern genutzt, die nicht die Möglichkeit haben, vorher anzureisen.
Dokumente für die Beantragung von NIE
Das grundlegende Dokumentenpaket umfasst:
Ausgefülltes Antragsformular nach EX-15. Das Formular wird in zwei Exemplaren auf Spanisch ausgefüllt und enthält nur genaue Angaben. Die Unterschrift wird in Anwesenheit eines spanischen Beamten bei der Antragstellung geleistet.
Gültiger Reisepass (Auslandsreisepass) und eine Kopie davon.
Begründung für den Grund der NIE-Beantragung. Man muss den Grund angeben und bei Bedarf auch bestätigen: zum Beispiel die Absicht, eine Immobilie zu erwerben, ein Unternehmen zu eröffnen oder einen Vertrag abzuschließen.
Nachweis der Zahlung der staatlichen Gebühr. Die Gebühr wird nach einem Formular bezahlt, das tasa modelo 790 heißt.
Für die Beantragung über einen Vertreter wird zusätzlich eine notarielle Vollmacht benötigt.
Der genaue Umfang kann je nach Region und Art der Antragstellung leicht variieren. Daher sollten die konkreten Anforderungen am besten im Voraus geklärt werden.
Zeitrahmen und Kosten
Die staatliche Gebühr für die Ausstellung von NIE ist gering und beträgt etwa einige Dutzend Euro. Die Bearbeitungszeiten hängen von der Art der Antragstellung und der Auslastung der jeweiligen Stelle ab: Bei persönlicher Antragstellung in Spanien wird die Nummer oft am Tag der Antragstellung oder innerhalb weniger Werktage ausgegeben, während die Beantragung über das Konsulat mehr Zeit in Anspruch nehmen kann.
NIE und der Kauf von Immobilien in Marbella
Für Immobilienkäufer in Marbella ist NIE eine Voraussetzung für den Vertrag. Ohne NIE ist es nicht möglich, die notarielle Kaufurkunde escritura zu unterschreiben und das Eigentum auf Ihren Namen eintragen zu lassen.
Viele Käufer beantragen NIE im Voraus, noch bevor sie zum Vertrag nach Marbella kommen, über eine notarielle Vollmacht an einen Anwalt. So kann der Vertrag zügig durchgeführt werden und man ist nicht an die Fristen administrativer Verfahren gebunden. Nach dem Erwerb der Immobilie wird NIE zur Grundlage für die weiteren Schritte: Eröffnung eines Bankkontos, Anmeldung (empadronamiento), Anschluss von Versorgungsleistungen und, falls erforderlich, Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis.
Wenn Sie planen, eine Wohnung an der Costa del Sol zu erwerben, lohnt es sich, im Voraus mit Ihrer juristischen Begleitung den Ablauf zur Erlangung von NIE zu besprechen, damit diese Frage zum Zeitpunkt des Vertrags bereits geklärt ist.
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