Visum für digitale Nomaden in Spanien: Schritt-für-Schritt-Anleitung 2026

Die Möglichkeit, unter mediterraner Sonne zu leben und dabei remote für ein Unternehmen oder für Kunden aus jedem Punkt der Welt zu arbeiten, ist nicht mehr nur ein Traum. Sie ist zu einer realen, legalen Route geworden. Das Visum für digitale Nomaden in Spanien, offiziell als Visum für internationale Telearbeitende bezeichnet, ist zu einer der beliebtesten Möglichkeiten geworden, in das Land umzuziehen. Für alle, die Marbella als Basis für Leben und Arbeit sehen, eröffnet dieses Visum einen direkten Weg zu einem legalen Aufenthalt.

In diesem Guide schauen wir uns an, was ein Visum für digitale Nomaden ist, für wen es geeignet ist, welche Anforderungen im Jahr 2026 gelten und wie man das Verfahren Schritt für Schritt durchläuft.

Was ist ein Visum für digitale Nomaden

Das Visum für digitale Nomaden wurde in Spanien Anfang 2023 im Rahmen des Startup-Gesetzes eingeführt. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket, das Unternehmertum, Innovationen und ausländische Investitionen anziehen soll. Es ist die erste in Spanien geschaffene Aufenthaltserlaubnis, die speziell für Remote-Arbeitende und Freelancer gedacht ist.

Das Visum ermöglicht es, in Spanien zu leben und zu arbeiten. Dabei stammt das Einkommen überwiegend von Unternehmen oder Kunden außerhalb des Landes. Das ist besonders praktisch für Bürger von Ländern außerhalb der Europäischen Union, die sich zuvor in Spanien höchstens als Touristen aufhalten konnten, ohne Recht auf einen langfristigen Aufenthalt.

Der wichtigste Vorteil des Visums ist der Weg zu einem langfristigen Status. Die anfängliche Erlaubnis kann verlängert werden. Insgesamt ist ein legaler Aufenthalt im Land bis zu fünf Jahre möglich. Danach eröffnet sich die Möglichkeit, einen Antrag auf einen langfristigen Aufenthalt zu stellen.

Für wen das Visum geeignet ist

Das Visum richtet sich an zwei Hauptkategorien von Remote-Arbeitenden.

Angestellte Mitarbeiter ausländischer Unternehmen. In der Regel wird verlangt, dass Sie mindestens drei Monate für das Unternehmen gearbeitet haben und dass das Unternehmen seit mindestens einem Jahr tätig ist.

Freelancer und Selbstständige. Hier gilt die Bedingung, dass der überwiegende Teil des Einkommens, üblicherweise mindestens 80 Prozent, von Kunden außerhalb Spaniens stammen muss. Außerdem muss mindestens ein Kunde ein registriertes Unternehmen sein.

Wichtige Einschränkung: Die Arbeit mit spanischen Unternehmen ist möglich. Diese Tätigkeit darf jedoch nicht mehr als 20 Prozent des gesamten Umfangs Ihrer beruflichen Aktivitäten ausmachen.

Vom Antragsteller wird außerdem üblicherweise der Nachweis der Qualifikation erwartet: ein Hochschulabschluss einer anerkannten Bildungseinrichtung oder eine ausreichende Berufserfahrung in Ihrem Bereich.

Finanzielle Anforderungen für 2026

Die wichtigste Anforderung des Visums ist der Nachweis eines ausreichenden Einkommens. Die Schwelle ist an den Mindestlohn in Spanien gekoppelt, auf Spanisch SMI, und ändert sich automatisch bei einer Neufestsetzung.

Im Februar 2026 hat die Regierung Spaniens den SMI auf 1221 Euro pro Monat in vierzehn Auszahlungen erhöht. Auf Basis dieses Werts wird die Einkommensschwelle für das Visum auf 200 Prozent des jährlichen SMI festgelegt.

Damit beträgt das minimale erforderliche Einkommen für einen Antragsteller im Jahr 2026 etwa 2849 Euro pro Monat, was ungefähr 34 188 Euro pro Jahr entspricht. Dieser Betrag gilt vor der Zahlung von Steuern.

Wenn Familienmitglieder in den Antrag aufgenommen werden, steigt die Schwelle. Zur Basis werden etwa 75 Prozent des SMI für das erste unterhaltsberechtigte Familienmitglied hinzugerechnet, also ungefähr 1069 Euro, und etwa 25 Prozent des SMI für jedes weitere, also ungefähr 357 Euro. So muss ein Paar mit einem Kind ein Gesamteinkommen von etwa 4275 Euro pro Monat nachweisen.

Das Einkommen kann durch einen Arbeitsvertrag, ein Schreiben vom Arbeitgeber oder vom Kunden, Rechnungen für Selbstständige und, was besonders wichtig ist, durch Kontoauszüge nachgewiesen werden. Dabei ist zu beachten: Die Einwanderungsbehörden prüfen nicht nur die angegebene Zahl, sondern auch die tatsächliche Bewegung der Gelder auf dem Konto. Daher müssen die Auszüge nachvollziehbar sein und zum angegebenen Einkommen passen. Das Gesetz erlaubt außerdem den Nachweis über Ersparnisse: Anstelle eines monatlichen Einkommens kann man auf dem Konto eine Summe zeigen, die dem jährlichen Erfordernis entspricht.

Steuermodell: das Beckham-Gesetz

Ein auffälliger Vorteil des Visums ist die Möglichkeit, von einem speziellen Steuermodell für Expats zu profitieren, das als Beckham-Gesetz bekannt ist.

Wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann der Inhaber des Visums, der in den vorherigen fünf Jahren kein steuerlicher Wohnsitz in Spanien war, die Besteuerung mit einem festen Satz von 24 Prozent auf Einkommen aus spanischen Quellen bis zu 600 Tausend Euro pro Jahr wählen. Das ist statt der üblichen progressiven Steuerstaffel, die bis zu 47 Prozent reicht. Das Modell gilt in der Regel für das Ankunftsjahr plus die fünf folgenden Jahre.

Wichtiger Hinweis: Dieses begünstigte Modell ist normalerweise für angestellte Mitarbeiter verfügbar, die aufgrund eines Arbeitsvertrags für ein ausländisches Unternehmen arbeiten. Freelancer, die als selbstständig autónomo registriert sind, fallen in der Regel nicht darunter und zahlen nach der standardmäßigen progressiven Steuerstaffel sowie verpflichtenden Beiträgen in das System der Sozialversicherung. Steuerfragen sollte man individuell mit einem Fachmann besprechen, da die Situation von vielen Faktoren abhängt.

Zwei Wege, den Antrag zu stellen

Den Antrag auf das Visum kann man auf zwei Arten stellen. Die Wahl beeinflusst die Dauer der anfänglichen Erlaubnis.

Über das Konsulat aus dem Wohnsitzland. Sie reichen die Unterlagen beim spanischen Konsulat in Ihrem Land ein und erhalten ein Visum für ein Jahr. Dieses kann dann in eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden, die bereits in Spanien gilt.

Direkt aus Spanien. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit eine visafreie Einreise in den Schengen-Raum erlaubt, können Sie als Tourist einreisen und innerhalb der ersten 90 Tage direkt bei der spanischen Behörde, die für solche Angelegenheiten zuständig ist, auf Spanisch UGE, einen Antrag stellen. In diesem Fall erhalten Sie sofort eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Dieser Weg ist oft schneller.

Schritt-für-Schritt-Verfahren

Zusammengefasst sieht das Verfahren so aus.

Erster Schritt: Prüfen, ob Sie die Anforderungen erfüllen. Stellen Sie sicher, dass Sie die Kriterien in Bezug auf Einkommen, Status der Remote-Arbeit und Qualifikation erfüllen.

Zweiter Schritt: Unterlagenpaket zusammenstellen. Dazu gehören in der Regel ein gültiger Reisepass, Nachweise über Einkommen und Remote-Tätigkeit, eine private Krankenversicherung, ein polizeiliches Führungszeugnis für die letzten Jahre mit Apostille, ein ausgefülltes Antragsformular in der vorgesehenen Form sowie eine Quittung über die Zahlung der staatlichen Gebühr. Die Liste unterscheidet sich etwas für Angestellte und für Freelancer.

Dritter Schritt: Antrag auf dem gewählten Weg stellen, über das Konsulat oder aus Spanien.

Vierter Schritt: Abwarten, bis der Antrag geprüft wird. Die Zeiten hängen von der Art der Antragstellung ab: Eine Prüfung aus Spanien kann etwa mehrere Wochen dauern. Der vollständige Ablauf einschließlich Apostillen und Terminvereinbarungen zieht sich jedoch häufig über mehrere Monate. Über das Konsulat dauert der Prozess in der Regel länger. Reichen Sie die Unterlagen daher rechtzeitig ein.

Fünfter Schritt: Nach der Genehmigung die begleitenden Unterlagen bereits in Spanien erstellen. Dazu gehören die Beantragung der Identifikationsnummer NIE, die Anmeldung empadronamiento beim örtlichen Rathaus, in der Regel innerhalb der festgelegten Frist nach der Ankunft, sowie bei Bedarf die Registrierung im System der Sozialversicherung.

Außerdem sollte man die Regel mit 183 Tagen im Blick behalten: Für die Verlängerung des Visums muss man sich physisch mindestens sechs Monate pro Jahr in Spanien aufhalten. Das macht Sie automatisch zum steuerlichen Einwohner des Landes.

Visum für digitale Nomaden und Leben in Marbella

Marbella und die Costa del Sol gehören zu den attraktivsten Zielen für Inhaber eines Visums für digitale Nomaden. Mehr als 300 Sonnentage im Jahr, eine gut ausgebaute Infrastruktur, internationale Schulen, hochwertige private Medizin, eine gute Internetverbindung und eine bequeme Anbindung über den Flughafen Málaga schaffen eine ideale Umgebung für Leben und Remote-Arbeit.

Für viele Fachkräfte wird das Visum für digitale Nomaden zum ersten Schritt, auf den oft die Entscheidung folgt, hier eine Immobilie zu kaufen. Ein legaler Aufenthalt erleichtert die Abwicklung von Geschäften, die Eröffnung eines Bankkontos und die Einrichtung am neuen Ort. Und der Kauf der eigenen Wohnung macht aus dem vorübergehenden Aufenthalt eine echte Basis für das Leben.

Das Team von ABARZO versteht die Bedürfnisse derjenigen, die nach Marbella ziehen, um remote zu arbeiten, und hilft Ihnen dabei, eine Immobilie zu finden, die perfekt für das Leben an der Küste geeignet ist. Der vollständige Immobilienkatalog in Marbella ist auf unserer Website verfügbar.

Bitte beachten Sie, dass sich Einwanderungsrecht und Steuerregeln regelmäßig ändern und dass jede Situation individuell ist. Daher sollten konkrete Anforderungen und Fristen bei spezialisierten Anwälten und auf offiziellen Ressourcen geklärt werden.


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